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Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Leipzig – wer braucht sie?

  • Autorenbild: Pflegedienst Aurich
    Pflegedienst Aurich
  • 16. Juni
  • 4 Min. Lesezeit
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Leipzig Eine Pflegefachkraft vom Pflegedienst Aurich berät eine ältere Dame und ihre Angehörige zu Hause am Küchentisch.
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Leipzig: Eine Pflegefachkraft vom Pflegedienst Aurich berät eine ältere Dame und ihre Angehörige zu Hause am Küchentisch.

Sie erhalten Pflegegeld und haben Post von der Pflegekasse bekommen? Oder Sie sind unsicher, ob ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI fällig ist?

Dann sollten Sie das Thema nicht liegen lassen.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht genau, was hinter dieser Beratung steckt. Manche halten sie für eine Kontrolle. Andere vergessen den Termin, bis die Pflegekasse eine Erinnerung schickt.

Dabei ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wichtig: Sie soll die Pflege zu Hause sichern, Angehörige unterstützen und verhindern, dass Pflegegeld gekürzt wird.

Der Pflegedienst Aurich führt Pflegeberatungen in Leipzig durch und unterstützt Familien dabei, die häusliche Pflege gut zu organisieren.


Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?


Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist ein Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit.

Sie betrifft vor allem Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.

Ziel der Beratung ist nicht, Angehörige zu kritisieren. Es geht darum, zu prüfen, ob die Versorgung zu Hause funktioniert und welche Unterstützung sinnvoll sein kann.

Typische Themen sind:

  • Wie kommt die pflegebedürftige Person im Alltag zurecht?

  • Wo brauchen Angehörige Entlastung?

  • Gibt es Risiken wie Sturzgefahr, Mangelernährung oder Überforderung?

  • Werden Hilfsmittel benötigt?

  • Ist der Pflegegrad noch passend?

  • Sind zusätzliche Leistungen sinnvoll?

  • Gibt es Fragen zu ambulanter Pflege, Behandlungspflege oder Entlastungsbetrag?


Wer muss den Beratungseinsatz durchführen lassen?


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig durchführen lassen.

Seit 2026 gilt grundsätzlich: Der Beratungseinsatz ist für Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich erforderlich.

Das bedeutet: In der Regel muss ein Termin im ersten Halbjahr und ein Termin im zweiten Halbjahr stattfinden.

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, kann aber freiwillig genutzt werden.

Auch wer Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen.


Was passiert, wenn der Termin vergessen wird?


Wenn ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse reagieren.

In der Praxis erfolgt häufig zunächst eine Erinnerung. Wird der Beratungseinsatz trotzdem nicht nachgeholt, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Deshalb gilt: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sollten Sie die Fristen im Blick behalten.

Der Pflegedienst Aurich kann Sie dabei unterstützen, den Beratungseinsatz rechtzeitig zu planen.


Wie läuft die Beratung ab?


Die Beratung findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt.

Eine Pflegefachkraft schaut sich gemeinsam mit Ihnen die Versorgungssituation an und bespricht, was gut funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll wäre.

Dabei geht es zum Beispiel um:

  • Körperpflege

  • Mobilität

  • Ernährung und Trinken

  • Medikamentenversorgung

  • Sturzrisiken

  • Hilfsmittel

  • Entlastung der Angehörigen

  • Umgang mit Demenz oder Vergesslichkeit

  • mögliche ambulante Pflegeleistungen

  • Fragen zur Pflegekasse

Nach dem Beratungseinsatz wird ein Nachweis erstellt und an die Pflegekasse übermittelt.


Ist die Beratung eine Kontrolle?


Viele Angehörige sind vor dem Termin unsicher. Das ist verständlich.

Die Beratung ist aber keine Prüfung wie beim Medizinischen Dienst. Sie soll helfen, die Pflege zu Hause sicherer und besser zu organisieren.

Es geht nicht darum, Angehörige bloßzustellen. Vielmehr sollen Probleme früh erkannt werden.

Beispiele:

  • Die Pflegeperson ist überlastet.

  • Die Wohnung ist nicht sturzsicher.

  • Es fehlen Hilfsmittel.

  • Der Pflegegrad passt nicht mehr zur Situation.

  • Medikamente werden nicht zuverlässig eingenommen.

  • Die pflegebedürftige Person trinkt zu wenig.

  • Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen.

Genau in solchen Situationen kann eine fachliche Beratung sehr hilfreich sein.


Warum ist die Pflegeberatung sinnvoll?


Viele Familien pflegen über Monate oder Jahre zu Hause, ohne ausreichend Unterstützung zu nutzen.

Das führt häufig zu Überlastung.

Eine gute Beratung kann helfen, Entlastungsmöglichkeiten zu erkennen:

  • Entlastungsbetrag

  • Verhinderungspflege

  • Tagespflege

  • Hilfsmittel

  • Wohnraumanpassung

  • ambulanter Pflegedienst

  • Behandlungspflege über ärztliche Verordnung

  • erneute Prüfung des Pflegegrades

Der Pflegedienst Aurich achtet dabei besonders darauf, was im Alltag wirklich hilft.


Typische Fragen von Angehörigen

Muss ich für die Beratung etwas vorbereiten?


Hilfreich sind Pflegekassenbescheide, Medikamentenplan, ärztliche Verordnungen und Fragen, die Sie klären möchten.

Muss die pflegebedürftige Person anwesend sein?

Ja, in der Regel findet die Beratung bei der pflegebedürftigen Person statt. Angehörige sollten möglichst dabei sein.

Kostet der Beratungseinsatz etwas?

Bei gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätzen übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Kann der Pflegedienst Aurich den Nachweis an die Pflegekasse senden?

Ja, der Nachweis wird nach dem Beratungseinsatz entsprechend weitergeleitet.

Kann aus der Beratung auch ambulante Pflege entstehen?

Ja. Wenn sich zeigt, dass regelmäßige Hilfe zu Hause sinnvoll ist, kann gemeinsam besprochen werden, welche Unterstützung möglich ist.


Wann sollten Sie den Pflegedienst Aurich kontaktieren?


Kontaktieren Sie uns, wenn:

  • Sie Pflegegeld beziehen und einen Beratungseinsatz benötigen

  • Sie Post von der Pflegekasse bekommen haben

  • Sie unsicher sind, wann der nächste Termin fällig ist

  • die Pflege zu Hause schwieriger wird

  • Angehörige überlastet sind

  • Sie wissen möchten, welche Hilfe möglich ist

  • ein Pflegegrad nicht mehr zur tatsächlichen Situation passt

Der Pflegedienst Aurich berät Familien in Leipzig verständlich, praxisnah und mit Erfahrung aus der ambulanten Pflege.


Fazit

Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist mehr als ein Pflichttermin.

Sie hilft dabei, die Versorgung zu Hause zu sichern, Angehörige zu entlasten und passende Unterstützung zu finden.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sollten Sie die Beratungstermine zuverlässig einhalten. So vermeiden Sie Probleme mit der Pflegekasse und erhalten gleichzeitig wichtige Hinweise für den Pflegealltag.


Pflegedienst Aurich – Pflegeberatung und ambulante Pflege in Leipzig

Telefon: 034297 / 18 66 08

Rufen Sie uns an, wenn Sie einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI benötigen oder Fragen zur Pflege zu Hause haben.

 
 
 

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