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Änderung 2024 in der Pflege




Auch im neuen Jahr 2024 begrüßen wir Sie herzlich beim Pflegedienst Aurich!

Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich, die auch für unsere Klienten vom Vorteil sind. Im Folgenden wollen wir Ihnen die Neuerungen für 2024 zusammenfassen:


Die Pflege ist ein wichtiger Teil unseres Lebens, aber auch eine große Herausforderung. Viele Menschen sind von der Pflege bedürftig oder unterstützen ihre Angehörigen in dieser Aufgabe. Die Pflegebedürftigen und ihre Familien stehen vor vielen Fragen und Anforderungen, die sich ständig ändern. Deshalb ist es wichtig, sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Gesundheit und Pflege zu informieren.


Im Jahr 2024 werden einige Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegegesetzgebung wirksam. Diese sollen dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der Pflege zu verbessern, die Kosten zu senken und die Belastung für die Pflegebedürftigen zu verringern.


· Erhöhung des Pflegegeldes:

-Das Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den pflegebedürftigen Menschen hilft, die Kosten für ihre häusliche oder stationäre Pflege zu decken. Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.

Eine zweite Erhöhung findet dann zum 1. Januar 2025 statt. Das bedeutet mehr finanzielle Sicherheit für dich oder deine Angehörigen.


· Erhöhung der Pflegesachleistungen:

- Die Pflegesachleistungen sind Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers, die den pflegebedürftigen Menschen helfen, eine qualifizierte häusliche oder stationäre Pflege zu erhalten. Die Leistungen umfassen unter anderem ambulante Betreuungs- und Hilfsmittelleistungen sowie Verhinderungspflege (VHP) oder Kurzzeitpflege (KZP). Auch diese Leistungen werden zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht. Das bedeutet mehr Komfort und Unterstützung für dich oder deine Angehörigen.


· Entlastungsbudget in der Verhinderungspflege:

- Die Verhinderungspflege ist eine Form der stationären Behandlung von pflegebedürftigen Menschen mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung.

- Die Verhinderungspflegestätten werden vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger finanziert und müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Seit dem 1. Januar 2024 können Familien mit Kindern unter 25 Jahren ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget nutzen1wenn sie einen pflegebedürftigen Kind mit einem Pflegegrad von vier oder fünf haben1.




- Das Entlastungsbudget kann bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr verwendet werden, um zusätzliche Kosten für Verhinderungspflegestätten zu decken. Ab dem 1. Juli 2025 können auch andere Familien mit Kindern unter vier Jahren das volle Entlastungsbudget nutzen1

- Das bedeutet mehr finanzielle Freiheit für Sie oder Ihre Angehörigen.


· Pflegeunterstützungsgeld:

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung des Sozialamtes, die Familien mit pflegenden Angehörigen unterstützt2. Das Geld wird monatlich gezahlt und kann bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr beantragt werden. Bislang war das Geld auf insgesamt zehn Arbeitstage pro Jahr begrenzt.


Suchen Sie einen Platz für die Verhinderungspflege? Oder wollen die Stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um Ihre Kosten zu reduzieren? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns Auf




Bleiben Sie gesund!


Ihr Pflegedienst Aurich in Leipzig

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